Polizeikontrolle - was tun?

von Rechtsanwalt van Donzel-Giesen
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Verkehrskontrollen gehören zum Alltag eines jeden Polizeibeamten. Im Gegensatz dazu wird ein Verkehrsteilnehmer im Laufe seines Lebens durchschnittlich nur einmal zu einer solchen Kontrolle aufgefordert (wobei dies auch stark von der ethnischen Herkunft abhängt). Doch was genau dürfen Polizeibeamte während einer Verkehrskontrolle verlangen und tun? Und welchen Aufforderungen muss man als Autofahrer nicht nachkommen? Hier erfahren Sie alles Wichtige in Kürze: 

  • Verkehrskontrollen dürfen von Polizeibeamten jederzeit, überall und ereignisunabhängig durchgeführt werden.
  • § 36 Abs. 5 StVO ist die Rechtsgrundlage für Verkehrskontrollen.
  • Sie müssen bei einer Verkehrskontrolle nur anhalten, Ihre Papiere zeigen bzw. Ihre Personalien nennen und das Warndreieck sowie den Verbandskasten von den Beamten kontrollieren lassen.
  • Allen weiteren Aufforderungen müssen Sie nicht nachkommen.
  • Kontaktieren Sie bei Problemen direkt einen Anwalt

So verhalten Sie sich bei einer Verkehrskontrolle richtig:

Grundsätzlich sollten Sie sich bei einer Polizei-Verkehrskontrolle freundlich verhalten, um den Ablauf so unkompliziert wie möglich zu halten und keine schlafenden Hunde zu wecken.

Wenn die Polizei Verkehrskontrollen durchführt, müssen Sie allerdings nicht allen Aufforderungen der Beamten nachkommen. So sind folgende Mitwirkungshandlungen freiwillig und nicht verpflichtend:

  • Pupillentest (Leuchten in die Augen)
  • Atemalkoholtest
  • Auf der Linie laufen oder Nase berühren, um zu prüfen, ob Sie alkoholisiert sind
  • Fahrzeugdurchsuchung (grundsätzlich nur mit Durchsuchungsbeschluss zulässig)

Auch müssen Sie Fragen der Beamten nicht beantworten. So muss das Interesse der Beamten nach den Informationen, wo Sie herkommen oder wo Sie hinfahren., nicht befriedigt werden. Auch Fragen nach dem Grund der Verkehrskontrolle sollten Sie keines Falls beantworten. Wenn die Beamten es selbst nicht wissen, dann können Sie denen auch nicht mehr helfen.

Bei Verkehrskontrollen sowie anderen polizeilichen Befragungen als Beschuldigter ist Schweigen Gold. Ferner haben Sie immer das Recht, sich zu einem Vorwurf im Nachhinein schriftlich zu äußern. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt unter zur Hilfenahme eines Anwalts Gebrauch machen und sich keinesfalls dem Risiko aussetzen, sich selbst zu belasten.

 

 

 

 

 

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