Wer illegale Straßenrennen fährt, macht sich strafbar. Den sog. „Rasern“ droht:
Was ist ein illegales Straßenrennen?
Illegale Straßenrennen haben insbesondere zwei Fallvarianten: Ein illegales Rennen liegt beispielsweise dann vor, wenn Fahrzeuge auf einer nicht unerheblichen Strecke gegeneinander fahren, oder bei einem Beschleunigungsrennen von Ampel zu Ampel. Aber auch wegen eines sog. Alleinrennen kann man sich strafbar machen. Dies liegt zum Beispiel bei einem Rennen gegen die Uhr oder eine Fluchtfahrt vor der Polizei vor.
Eine riskante Fahrweise kann dabei indizielle Wirkung für ein Rennen haben.
Ein illegales Rennen im Sinne des § 315 d StGB besteht aus zwei Komponenten. Ein Kraftfahrzeugrennen ist ein Wettbewerb oder Wettbewerbsteil oder eine Veranstaltung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten zwischen mindestens 2 Teilnehmern, unabhängig von der Länge der gefahrenen Strecke oder einer vorherigen Absprache
Typische Indizien für das Vorliegen eines Rennens sind ein zeitgleicher Start mehrerer Fahrzeuge, z.B. an einer Ampel, ein riskanter Fahrstil, gemeinsame Etappenziele, Zeitnahmen sowie die Verwendung hochmotorisierter, gegebenenfalls auch getunter Fahrzeuge. Außerdem kommt es auf den Willen der Beteiligten an, möglichst schnell zu fahren und nach einer (noch) höheren Geschwindigkeit zu streben.
Kann man ein Rennen gegen sich selbst fahren?
Auch wer sich ohne einen anderen Beteiligten mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, kann sich eines illegalen Straßenrennens strafbar machen, gemäß § 315 d Absatz 1 Nr. 3 StGB.
Wer wird bestraft?
Das Gesetz bestraft sowohl die Einzelraser oder die Teilnehmer illegaler Autorennen, aber auch deren Veranstaltende.
Welche Strafen drohen?
Wer eines illegalen Rennens schuldig ist, dem drohen Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Wer dabei andere Menschen oder Gegenstände von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Wer vorsätzlich handelt, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Werden Menschen getötet oder schwer verletzt, beträgt die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahre. Kommt ein Unbeteiligter zu Tode so droht auch eine lebenslange Freiheitsstrafe, wenn auf Mord erkannt wird.
Außerdem muss der Verurteilte mit dem Fahrerlaubnisentzugs und einer Sperrfrist von mindesten 12 Monaten rechnen.
Kann der Staat das Auto wegnehmen?
Grundsätzlich besteht das Risiko einer Beschlagnahme und Einziehung. Neben der Beschlagnahme zur Beweissicherung kann diese auch angeordnet werden, um das Fahrzeug einzuziehen. Einziehung meint dabei, dass das Eigentum an dem Fahrzeug auf den Staat übergeht. Hierbei muss es sich jedoch grundsätzlich um das Eigentum des Täters handeln.
Zahlt die Versicherung im Falle eines Unfalls?
Grundsätzlich ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig. Da ein illegales Autorennen jedoch eine sogenannte Obliegenheitsverletzung darstellen kann, kann die Kfz-Versicherung sich einen Betrag von bis zu 5000 Euro vom Fahrer wiederholen.
Die Vollkaskoversicherung kann aufgrund der Straftat sogar leistungsfrei werden, sodass eine eigener Schaden am Fahrzeug nicht übernommen wird.
Vorwurf des illegalen Autorennens: Was tun?
Aufgrund der vielfältigen Fallkonstellationen ist eine individuelle anwaltliche Beratung dringend anzuraten.
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