dauert ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durchschnittlich
ca. 4.000.000
Ordnungswidrigkeit
pro Jahr in Deutschland
ca. 2.400.000
Verkehrsunfälle
pro Jahr in Deutschland
30 -40 %
der Bußgeldbescheide
sind fehlerhaft
25 - 30 %
der Verfahren
werden eingestellt
Das Verkehrsrecht betrifft sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr, einschließlich Fußgänger, (Elektro-) Radfahrer, Motorradfahrer und Autofahrer. Alle sind gleichermaßen den potenziellen Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt. Unsere Kanzlei mit Sitz in Düsseldorf steht Ihnen bundesweit zur Seite und unterstützt Sie mit spezialisierten Fachkräften. Wir bieten eine umfassende Überprüfung und konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Unfallgegnern, Versicherungen und Behörden.
Sind Sie zu schnell gefahren oder hat Sie die rote Ampel überrascht? Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Zögern Sie nicht und wenden Sie sich umgehend an uns! Wir legen für Sie wirksam Einspruch ein. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie nicht nur bei der Abwehr eines drohenden Fahrverbots, sondern auch bei der Vermeidung von Punkten im Verkehrszentralregister.
In einen Verkehrsunfall verwickelt zu sein ist rein statistisch gesehen nicht unwahrscheinlich. Bei den meisten Unfällen handelt es sich jedoch nur um Blechschäden. Dennoch kann dies sehr schnell zum Ärgernis werden, wenn man die Kosten eventuell selbst tragen muss, weil der Unfallgegner seine Schuld nicht einsieht. Hierbei kommt es häufig auf den Einzelfall an. Um diesen richtig zu bewerten, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Um all diese Unannehmlichkeiten zu verhindern bzw. abzumildern, werden wir alles in unsere Macht stehende unternehmen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sei es die Verzögerung oder Abwendung eines Fahrverbotes oder die strategische Planung in Bezug auf die Tilgung und Löschung der Eintragungen im Fahreignungsregister (sog. Punkte in Flensburg).
Auch ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit im Verkehrsrecht, die Schnittstelle des Verkehrsrechts und Versicherungsrechts zu bedienen. Die Kommunikation und Abwicklung von Verkehrsunfällen mit den Versicherungen, die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, merkantiler Minderwert, Sachverständigengutachten und Nutzungsausfall – die Verfolgung Ihrer Ansprüche in Zivilverfahren ist unsere Kompetenz.
Das Ordnungswidrigkeitenverfahren sieht nur auf den ersten Blick harmlos aus. Als sogenannte "kleine Schwester" des Strafrechts werden mit diesem Verfahren weniger schwerwiegende Verstöße geahndet. Der Verfahrensablauf ist jedoch, mit wenigen Ausnahmen, identisch.
Auch können die rechtlichen Konsequenzen nicht weniger einschneidend sein. So drohen hier ebenfalls Fahrverbote oder Punkte, welche zu einem Fahrerlaubnisentzug führen können.
Um dies zu gewährleisten bilden sich unsere Anwälte stetig fort und versuchen auch jederzeit über den bekannten "Tellerrand" hinaus zu schauen, um die bestmögliche Verteidigung und Vertretung zu garantieren.
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