1. Wie beginnt der Ablauf eines strafrechtlichen Mandats bei V/S Rechtsanwälten?
2. Welche Informationen werden bei der Erstberatung benötigt?
Es ist hilfreich, alle relevanten Dokumente und Informationen zu Ihrem Fall zur Hand zu haben, einschließlich polizeilicher Berichte, Zeugenaussagen und alle relevanten Korrespondenzen. Je detaillierter die Informationen sind, desto besser können wir Ihren Fall verstehen und bewerten.
3. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen dem Mandanten und den Anwälten gestaltet?
Nach der Erstberatung entscheiden Sie, ob Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten. Im Falle einer Beauftragung werden die Mandatsdetails, Honorarvereinbarungen und der Umfang der rechtlichen Vertretung in einem schriftlichen Mandatsvertrag festgehalten. Ferner erteilen Sie uns eine Vollmacht, mit der wir für Sie nach Außen und Dritten gegenüber auftreten können. Sie können uns weiter jederzeit per E-Mail kontaktieren. Ihr Rechtsanwalt wird sich umgehend bei Ihnen per E-Mail oder telefonisch melden.
4. Wie wird kommuniziert?
Wir sind eine moderne und digitale Kanzlei. Daher nutzen wir hauptsächlich Fernkommunikationsmittel, wie Telefon, Videotelefonie und E-Mail. Dies erleichtert den Ablauf und beschleunigt die Informationsübermittlung. Ferner werden dadurch die Kosten niedrig und die Verfügbarkeit hoch gehalten.
5. Wie verläuft die Strategieentwicklung für meinen Fall?
Unsere Anwälte werden gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln. Dies beinhaltet eine Analyse der Beweislage, mögliche rechtliche Argumente und die Festlegung von Zielen für die rechtliche Verteidigung und Vertretung. Hierfür ist die Kenntnis der Ermittlungsakten und aller weiteren Mandanteninformationen zwingend notwendig.
6. Wann ist mit dem Erhalt der Ermittlungsakte zu rechnen?
Der Erhalt der Ermittlungsakte ist hauptsächlich davon abhängig, wie schnell die Behörden ihre Ermittlungen führen und abgeschlossen haben. Grundsätzlich sind die Behörden dazu angehalten, das Verfahren so schnell wie möglich zu führen. Ihre Rechte diesbezüglich durchzusetzen ist eine unserer Aufgaben. In kleineren Angelegenheiten (wie zum Beispiel Trunkenheitsfahrten, Unfallfluchten, o.ä.) ist mit dem Erhalt der Ermittlungsakte nach etwa 3-6 Wochen zu rechnen. Dies kann jedoch im Einzelfall abweichen.
7. Was geschieht während der Verfahren?
Wir vertreten Sie vor Behörden und Gerichten, bereiten alle erforderlichen rechtlichen Dokumente vor und setzen Ihre Interessen während des gesamten Verfahrens durch. Wir informieren Sie kontinuierlich über den Fortschritt und stehen für Fragen zur Verfügung. Unsere Aufgabe besteht darin, die Kommunikation mit Gerichten, Behörden, Versicherungen, u.a. zu übernehmen und die Fristen zu kontrollieren.
8. Wie wird die Kommunikation zwischen Mandanten und Anwälten gehandhabt?
Die offene Kommunikation ist uns wichtig. Wir halten Sie regelmäßig über den Stand Ihres Falles auf dem Laufenden und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Sie erhalten Kopien wichtiger Dokumente und werden über alle relevanten Entwicklungen informiert. Bei kleineren Angelegenheiten reichen meisten ein oder zwei Telefontermine aus, um den Fall zu besprechen und die Strategie zu planen.
Bei schwerwiegenden und größeren Verfahren hängt die Häufigkeit der Kontakte vom Einzelfall ab.
9. Wie teuer ist unsere Dienstleistung?
Der Preis ist abhängig von vielen Faktoren. Daher ist eine Angabe eines Preisrahmens nur bedingt möglich. Grundsätzlich arbeiten wir aber mit Pauschalhonoraren, um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten und dennoch eine sachgerechte und qualitative Vertretung und Verteidigung zu gewährleisten. Im Schnitt kann der Preis bei durchschnittlichen Verfahren daher innerhalb eines Rahmens von 1200 € und 3000 € angegeben werden.
10. Wie erfolgt die Abrechnung der Anwaltsdienstleistungen?
Die Honorarvereinbarungen werden zu Beginn klar festgelegt. Dies kann auf Stundenbasis oder auf Pauschalen basieren. Alle anfallenden Kosten werden transparent kommuniziert, damit Sie stets über die finanziellen Aspekte informiert sind. Grundsätzlich sind die Rechnungen 14 Tage nach Erhalt zu zahlen und werden im Falle eines Stundenhonorars in einem monatlichen Zyklus erstellt.
Bei der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) wird anfangs eine Vorschussrechnung erstellt, die die voraussichtlichen Kosten versucht abzudecken und ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist. Nach Abschluss des Verfahrens wird es eine Schlussrechnung geben, in der Guthaben oder weitere Kosten ausgewiesen werden.
11. Was geschieht nach Abschluss des Verfahrens?
Nach Abschluss des einzelner Verfahrensabschnitte beraten wir Sie zu etwaigen weiteren Schritten, wie etwa Rechtsmittelmöglichkeiten oder Stundungsmöglichkeiten in Bezug auf Geldstrafen. Nach Eintritt der Rechtskraft ist das Mandat grundsätzlich beendet. Wir stehen Ihnen dennoch bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Antworten allgemeiner Natur sind und keinen Ersatz für individuelle Rechtsberatung darstellen. Im Falle konkreter rechtlicher Fragen empfehlen wir, einen Termin für eine individuelle Beratung mit unseren Anwälten zu vereinbaren.
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