V/S Rechtsabwälte



Vergütung nach RVG

Die anwaltliche Vergütung ist in Deutschland gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.

Die genaue Vergütung bemisst sich nach dem sogenannten Streitwert.

Hierzu ein Beispiel:

Ihr Arbeitgeber spricht Ihnen die Kündigung aus. Sie arbeiten seit etwa 5 Jahren im Betrieb und verdienen monatlich 2.500,00 EUR/Brutto. Wir erreichen für Sie eine Abfindung in Höhe von 10.000,00 EUR sowie ein gutes Arbeitszeugnis.

Wichtig! Die Anwaltskosten können Sie für eine etwaige Steuerersparnis als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Unsere Vergütung nach dem RVG:

Für die außergerichtliche Vertretung sind das derzeit 818,20 EUR + 19% MwSt. Der Betrag setzt sich zusammen aus einer sogenannten Geschäftsgebühr und einer Pauschale für Auslagen.

Sollte in der Sache ein Verfahren vor Gericht notwendig werden und wir müssen zu einem gerichtlichen Gütetermin, kommen 1.535,39 EUR + 19% MwSt hinzu. Diese Summe setzt sich zusammen aus einer Verfahrensgebühr, einer Terminsgebühr und einer Pauschale für Auslagen. Die außergerichtlichen Kosten werden aber angerechnet, sodass sich ihr ursprünglicher Betrag reduziert.

Wird außergerichtlich oder vor Gericht ein Vergleich geschlossen, erhalten wir eine sogenannte Einigungsgebühr. Diese beläuft sich bei einem gerichtlichen Vergleich in unserem Beispiel auf EUR 614,00 EUR + 19% MwSt und bei einem außergerichtlichen Vergleich 921,00 EUR+ 19% MwSt.

Selbstverständlich klären wir Sie noch bevor Sie uns mandatieren über die genauen Kosten, welche sich nach dem RVG ergeben könnten, auf.

 

 

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