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Scheidungsfolgenvereinbarung

Die wichtigsten Punkte zur Scheidungsfolgenvereinbarung

  • Die Scheidungsfolgenvereinbarung enthält einvernehmliche Regelungen zu den Scheidungsfolgen.
  • Sie muss notariell beurkundet werden, um vor Gericht wirksam zu sein.
  • Die Vereinbarungen dürfen nicht gegen Gesetze und die guten Sitten verstoßen.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Es handelt es sich bei der Scheidungsfolgenvereinbarung (oder Scheidungsvereinbarung) um eine Vereinbarung zwischen den Ehegatten über die Scheidungsfolgen. Das bedeutet: Statt etwaige Konfliktpunkte bei der Scheidung durch das Familiengericht klären zu lassen, wird vorab eine gemeinsame Lösungen erarbeitet und diese bereits vor dem Scheidungstermin in einem Vertrag festgelegt – der Scheidungsfolgenvereinbarung. Mit notarieller Beurkundung gelten diese Vereinbarungen verbindlich im Scheidungsverfahren und müssen nicht extra gerichtlich geregelt werden.

Was ist der Unterschied zur Trennungsvereinbarung?

Die Trennungsvereinbarung ist ein ähnliches Dokument, allerdings regelt sie nicht die Scheidungsfolgen, sondern die Trennungsfolgen. Das bedeutet, die Trennungsvereinbarung gilt vom Zeitpunkt der Trennung bis zum Scheidungsdatum, die Scheidungsvereinbarung gilt erst ab dem Scheidungsdatum.

Eine Trennungsvereinbarung ist vor allem sinnvoll, um Regelungen für die Trennungszeit zu treffen – insbesondere zum KindesunterhaltTrennungsunterhalt und zur vorläufigen Ausübung des Sorgerechts. Eine gute Lösung ist sie auch für Ehepaare, die sich zunächst ohne Scheidungsabsicht trennen möchten.

Wann ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?

Die Gestaltung einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist vor allem sinnvoll, um im Scheidungsverfahren Kosten zu sparen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Konfliktpunkte es bei einer Scheidung gibt, umso teurer wird sie. Jeder Streitpunkt, der vom Gericht geklärt werden muss, erhöht den Streitwert der Scheidung und damit die Scheidungskosten.

Vereinbaren die Ehegatten außergerichtlich gemeinsame Lösungen, können sie viel Geld sparen. Damit die getroffenen Regelungen verbindlich gelten, müssen sie in einer Scheidungsvereinbarung festgehalten werden und vom Notar beurkundet werden.

Was beinhaltet die Scheidungsfolgenvereinbarung?

Idealerweise beinhaltet die Scheidungsvereinbarung Regelungen zu sämtlichen Scheidungsfolgen, z. B.:

  • gegenseitige Einwilligung der Ehegatten in die Scheidung
  • Sorgerecht, Aufenthaltsrecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
  • Kindesunterhalt für gemeinsame Kinder
  • nachehelicher Unterhalt
  • Festlegung oder Änderung des Güterstands
  • Vermögensauseinandersetzung (Vermögenswerte und Schulden)
  • Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich
  • Verbleib in der Ehewohnung
  • Hausratsteilung
  • ggf. Vermögensübertragung bzgl. einer gemeinsamen Immobilie
  • Klärung der Rückzahlung gemeinsam aufgenommener Kredite
  • Aufhebung von gemeinsamen Testamenten
  • Steuerfragen
  • Regelung des Zugriffs auf Aktien und Wertpapiere
  • Änderung der Kontonutzungsmöglichkeiten

Wie wird die Scheidungsfolgenvereinbarung erstellt?

Grundsätzlich können die Ehegatten eine Scheidungsfolgenvereinbarung selbst erstellen. Diese ist dann jedoch nicht verbindlich und birgt für jeden Ex-Gatten die Gefahr, dass der andere im Gerichtstermin plötzlich doch andere Regelungen fordert.

Daher sollte die Scheidungsfolgenvereinbarung immer von einem Notar beurkundet werden.

Lassen Sie sich zuvor von einem Rechtsanwalt hierzu beraten. Dieser weiß auch, welche Fehler es zu vermeiden gilt. Für die in der Scheidungsvereinbarung enthaltenen Regelungen gibt es nämlich Grenzen – so dürfen sie z. B. nicht gegen die guten Sitten oder gegen Gesetze verstoßen.

Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Kosten hängen vom Geschäftswert der Vereinbarung ab. Dieser wiederum richtet sich nach Ihrem Vermögen. Die letztendlichen Kosten können dann von Tabellen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgelesen werden.

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