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Die Nebenklage

von Rechtsanwalt van Donzel-Giesen
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40474 Düsseldorf

Die Nebenklage ist ein Instrument im deutschen Strafprozessrecht, das es Opfern bestimmter Straftaten ermöglicht, sich aktiv am Strafverfahren gegen den Täter zu beteiligen. Dieses Recht steht insbesondere denjenigen zu, die durch eine Straftat körperlich oder seelisch schwer geschädigt wurden. Im Folgenden wird erklärt, was die Nebenklage ist, wer sie erheben kann und welche Rechte Nebenkläger haben.


Was ist die Nebenklage?
Die Nebenklage ist eine besondere Verfahrensform im Strafrecht, bei der sich das Opfer oder ein Geschädigter einer Straftat (auch "Nebenkläger" genannt) aktiv am Strafverfahren beteiligt. Durch die Nebenklage erhält das Opfer die Möglichkeit, die Verfolgung des Täters zu unterstützen und eigene Interessen im Prozess zu vertreten. Anders als Zeugen, die lediglich aussagen, haben Nebenkläger umfassende Verfahrensrechte und können Einfluss auf den Verlauf des Strafprozesses nehmen.

Wer kann Nebenkläger werden?
Nicht alle Opfer von Straftaten haben das Recht, als Nebenkläger aufzutreten. Die Berechtigung zur Nebenklage ist in § 395 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Berechtigt sind unter anderem:
- Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z.B. sexuelle Nötigung, Vergewaltigung).

- Opfer von Körperverletzungsdelikten (z.B. schwere Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen).

- Opfer von Straftaten gegen die persönliche Freiheit (z.B. Freiheitsberaubung, Menschenhandel).

- Angehörige von Tötungsopfern (z.B. Eltern, Kinder, Ehepartner).

- Opfer von anderen Straftaten, bei denen ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und das Opfer durch die Tat besonders schwer belastet wurde.


Welche Rechte hat der Nebenkläger?
Als Nebenkläger hat man im Strafverfahren zahlreiche Rechte, die weit über die Rechte eines einfachen Zeugen hinausgehen. Dazu gehören:


1. Anwesenheitsrecht:  Der Nebenkläger hat das Recht, an der gesamten Hauptverhandlung teilzunehmen, auch wenn er nicht als Zeuge vernommen wird.


2. Fragerecht: Nebenkläger können Zeugen und den Angeklagten befragen. Sie haben das Recht, selbst Fragen zu stellen oder Fragen über ihren Anwalt stellen zu lassen.


3. Antragsrecht: Der Nebenkläger kann Beweisanträge stellen, z.B. zur Vernehmung von Zeugen oder zur Vorlage von Beweismitteln.


4. Recht auf Akteneinsicht: Nebenkläger und ihre Anwälte haben das Recht, die Ermittlungsakten einzusehen, um sich umfassend über den Stand des Verfahrens und die Beweislage zu informieren.


5. Schlussvorträge und Plädoyers: Am Ende der Beweisaufnahme dürfen Nebenkläger oder ihre Anwälte eigene Schlussvorträge halten und ein Plädoyer abgeben, in dem sie ihre Sicht auf die Tat und die erforderliche Strafe darlegen.


6. Recht auf Rechtsmittel: Nebenkläger können gegen Urteile Berufung oder Revision einlegen, allerdings nur in begrenztem Umfang, z.B. wenn das Urteil das Opfer direkt betrifft oder wenn der Angeklagte freigesprochen wurde.


Warum die Nebenklage erheben?
Die Nebenklage bietet Opfern die Möglichkeit, im Strafverfahren nicht nur passiv zuzuschauen, sondern aktiv mitzugestalten. Es geht nicht nur darum, dass der Täter bestraft wird, sondern auch darum, dass das Opfer eine Stimme im Verfahren hat und seine Rechte gewahrt werden. Durch die Nebenklage kann das Opfer eigene Interessen vertreten und das Verfahren zu einer Art der Wiedergutmachung nutzen.


Wie wird die Nebenklage erhoben?
Um als Nebenkläger im Strafverfahren aufzutreten, muss das Opfer oder sein Rechtsanwalt eine Nebenklageerklärung abgeben. Diese Erklärung kann schriftlich oder mündlich beim Gericht erfolgen. In der Regel wird ein Anwalt hinzugezogen, der die Nebenklage vorbereitet und das Opfer im Verfahren vertritt. In bestimmten Fällen, etwa bei besonders schweren Straftaten, übernimmt der Staat die Kosten für den Anwalt des Nebenklägers.


Fazit
Die Nebenklage ist ein wichtiges Instrument des Opferschutzes im deutschen Strafrecht. Sie ermöglicht es Opfern und Hinterbliebenen, ihre Interessen im Strafverfahren aktiv zu vertreten und Einfluss auf den Verlauf und das Ergebnis des Prozesses zu nehmen. Für viele Opfer ist die Nebenklage auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Bewältigung der Tat und zur Wiederherstellung des eigenen Rechtsgefühls.


 

 

 

 

 

 

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