Zuhören. Beraten. Gemeinsam Entscheiden.
Die Strafverteidigung wie auch das Familienrecht sind hochkomplexe und emotionale Themenfelder, welche nicht nur von Gesetzen und Vorschriften geprägt sind, sondern auch von Sachverstand und Empathie. Die Psychologie und andere Wissenschaften sind ebenso bedeutsam. Denn da, wo Menschen zusammentreffen, besteht die Gefahr des Missverständnisses.
Wir werden mit Kompetenz, Zielstrebigkeit und Blick für das Wesentliche diesen Weg mit Ihnen gemeinsam gehen und dafür Sorge tragen, dass Sie ein faires Verfahren und tragbares Resultat erhalten.
Unser Anliegen ist es, dieses Spannungsfeld aufzulösen und unseren Mandanten die bestmögliche Verteidigung und Vertretung zu garantieren. Wer sich in einem (Straf-) Verfahren einer staatlichen Übermacht oder einer anderen Partei gegenübersieht, braucht einen starken Kämpfer an seiner Seite.

Aber auch das Verkehrs- und Arbeitsrecht können enorme Spannungsfelder erzeugen, die sehr belastend und emotional sind.
D. Groß
"Für Verkehrsstrafrecht einfach Klasse! Man ist super beraten und ich werde Herrn van Donzel-Giesen definitiv weiter empfehlen! Sehr nette und gute Betreuung..Hoffe, dass ich nie wieder einen Rat brauche, aber ich würde mich immer wieder an euch wenden"
N. Hoenes
"Danke für die super Unterstützung und die schnelle Einstellung bei der Staatsanwaltschaft. Ich habe mich immer gut Betreut gefühlt. Insbesondere weil die Kommunikation mit Herrn van Donzel-Giesen immer da war und man nie alleine gelassen wurde!"
"Einfach. Unkompliziert. Super Ergebnis.
Hatte ein Problem und konnte mich total auf Rechtsanwalt van Donzel-Giesen verlassen. Er hat mich ständig auf dem Laufenden gehalten und am Ende ein super Ergebnis hinbekommen! Einfach Danke!"
"Herr Rechtsanwalt van Donzel Giesen ist wirklich sehr kompetent und hat mir in vielen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite gestanden.
Vielen Dank für die Hilfe!"
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nemo tenetur seipsum procedere et in dubio pro reo iudicandum est - niemand ist verpflichtet, sich selbst zu verraten und im Zweifel ist zugunsten des Angeklagten zu entscheiden